Aktuelle Antragsformulare

AS | Information

Gemäß §68 (3) Z4 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) in der geltenden Fassung, und §12 (3) Bildschirmschirmarbeitsverordnung (BS-V), hat die ArbeitgeberIn für die Kosten einer Bildschirmarbeitsbrille aufzukommen, wenn diese Brille benötigt wird und sie ausschließlich zum Schutz bei Bildschirmarbeit notwendig ist.

Die aktuellen Antragsformulare für einen Kostenersatz

  • Bildschirmarbeitsbrille,
  • Korrektionsschutzbrille (opt. Sicherheitsbrille) sowie
  • einem Orthopädischen Sicherheitsschuh

sind im geschützten download-Bereich unter FORMULARE bereit gestellt.

Für Detailinformationen stehen Ihnen die Präventivkräfte gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen erhalten Sie h(i)er.

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