Seit 1.1.2010 ist eine Neuregelung in Kraft; sie betrifft die Arbeitsstättenverordnung (AStV) und die Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) und regelt die Bestellung von betrieblichen ErsthelferInnen und die regelmäßig zu absolvierenden Wissensauffrischungen:
War bisher die Bestellung von betrieblichen ErsthelferInnen (mit einem 16-Stunden-Kurs) in Arbeitsstätten und Baustellen erst ab mindestens fünf Beschäftigten erforderlich, so muss künftig aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes auch bei weniger als fünf Beschäftigten ein/e betriebliche/r ErsthelferIn bestellt werden.
EH-Auffrischungen im 2-Jahres-Rythmus
2015 erfolgen für bereits bestellte ErsthelferInnen an der Montanuniversität Leoben wieder Auffrischungen durch das AMZ-Donawitz.
EH-Erstausbildungen
2015 werden im Frühjahr und Herbst in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Roten Kreuz - Bezirkstelle Leoben - Ausbildungen zum/zur ErsthelferIn angeboten.
Nähere Details zu den Fortbildungsangeboten finden Sie h(i)er.